Copyright-Bestimmungen

Das Copyright (©Schweizerische Gesellschaft für Ernährung, www.sge-ssn.ch) ist bei Verwendung der SGE-Lebensmittelpyramide zwingend anzugeben und gilt für folgende zwei Fälle:

  • Kurzfassung der SGE-Lebensmittelpyramide (Titel, Abbildung, Slogans)
  • Langfassung der SGE-Lebensmittelpyramide (Titel, Abbildung, Einleitungstext, Begleittexte zu den einzelnen Lebensmittelgruppen)

Die Kurzfassung sollte wenn immer es der Platz erlaubt durch einen erläuternden Begleittext ergänzt werden. Diese Erläuterungen müssen inhaltlich mit der Langfassung übereinstimmen.