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Stevia


Ist dieser Süssstoff in der Schweiz zugelassen?

Stevia rebaudiana ist eine südamerikanische Pflanze, deren Blätter einen Stoff von sehr süssem Geschmack – das Steviosid –, aber keine Kalorien enthalten. Zum Süssen kann man entweder – etwa für Teemischungen – direkt die Blätter oder aber einen Extrakt aus diesen Blättern verwenden.

Ernährungsfachleute können bis jetzt noch nicht zweifelsfrei bestätigen, dass der Konsum von Stevia rebaudiana ohne Gefahr für den Menschen ist, denn gewisse Bestandteile dieser Pflanze könnten schädlich sein. Die Blätter sind in der Schweiz also nur in geringen Mengen (maximal 2% des Produkts) als Bestandteil von Kräutertees zugelassen.

Der Extrakt aus Stevia rebaudiana wird als Zusatzstoff betrachtet, steht aber nicht auf der Liste der von der eidgenössischen Lebensmittelverordnung zugelassenen Nahrungsmittelzusätze. Im August 2008 hat ein Ausschuss von Experten für Nahrungsmittelzusätze der FAO/WHO einen bestimmten Extrakt von Stevia rebaudiana (Steviolglycosid) untersucht und für diesen eine zulässige Tagesdosis festgesetzt. Das Bundesamt für Gesundheit BAG kann die Verwendung dieses bestimmten Extrakts als Süssstoff von Fall zu Fall bewilligen.

Dezember 2008