Der Bundesrat hat am 16. März 2020 aufgrund des Coronavirus die «ausserordentliche Lage» in der Schweiz gemäss Epidemiengesetz ausgerufen. Zum Schutz der Bevölkerung sollen demnach Menschenansammlungen vermieden werden.

 

Aus diesem Grund hat der Vorstand der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung SGE entschieden, dass die Mitgliederversammlung vom 13. Mai 2020 elektronisch stattfinden wird. Gestützt wird dieser Entscheid auf den Absatz 6a der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19).

 

  • Sämtliche Unterlagen zur Mitgliederversammlung werden auf der SGE-Website aufgeschaltet (Traktandenliste bis am 29. April 2020, restliche Unterlagen bis am 1. Mai 2020): sge-ssn.ch/mv.
  • Falls Mitglieder Fragen zu einzelnen Punkten haben, können diese via Formular auf der Website bis spätestens am 6. Mai 2020 eingereicht werden.
  • Die Geschäftsstelle und der Vorstand der SGE werden diese Fragen beantworten. Die SGE schaltet bis am 9. Mai 2020 sämtliche Fragen und Antworten auf der Website auf.
  • Die Abstimmung zu einzelnen Traktandenpunkten findet via elektronische Umfrage statt. Mitglieder die an der Abstimmung teilnehmen möchten sind gebeten, sich per Mail mit Vorname und Name sowie Wohnort an info@sge-ssn.ch zu wenden. Sie erhalten am 13. Mai 2020 um 9 Uhr den Link zur Umfrage. Die Abstimmung ist bis um 12 Uhr offen. Die Beschlüsse werden anschliessend auf der Website publiziert.

Wir wünschen Ihnen gute Gesundheit

Der Vorstand der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung SGE