Zusatzstoffe sind gemäss Lebensmittelrecht «Stoffe mit oder ohne Nährwert, die Lebensmitteln aus technologischen oder sensorischen Gründen absichtlich direkt oder indirekt zugesetzt werden.» Zusatzstoffe werden vom Bundesamt für Gesundheit BAG geprüft, zugelassen und mit einer E-Nummer versehen.

Zusatzstoffe können natürlichen, naturidentischen oder synthetischen Ursprungs sein. Sie sind nicht mit Fremdstoffen, welche unbeabsichtigt in ein Lebensmittel gelangen, zu verwechseln.

Konsumenten verlangen haltbare, gesunde, wohlschmeckende und preislich günstige Lebensmittel. Ohne Zusatzstoffe wäre es sehr schwierig und teilweise sogar unmöglich, dieser Nachfrage nachzukommen.

Viele Zusatzstoffe sind jedoch keine Neuerfindung der modernen Lebensmittelindustrie, sondern werden schon seit Jahrhunderten in der Herstellung von Lebensmitteln verwendet. Nahrungsmittel wurden und werden aromatisiert, gefärbt, konserviert oder in ihrer Konsistenz verändert. Viele der dazu verwendeten Zutaten gelten heute als Zusatzstoffe und besitzen eine E-Nummer, zum Beispiel Pektin für die Herstellung einer Konfitüre oder Backpulver zum Backen eines Kuchens.